KfW- Bestätigung für Nichtwohngebäude

Wer darf Anträge stellen?

Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel bis zu 2 Mrd. Euro beträgt.

Im Ausnahmefall und mit Zustimmung des BMWi ist auch eine Förderung von Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 4 Mrd. Euro möglich.

Freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten

Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

 

Es werden nicht gefördert:

Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.

 

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

  • Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung
  • effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Hinweis: aus beihilferechtlichen Gründen können KWK-Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhalten, nur mit einem beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes gefördert werden)
  • Gebäudehülle
  • Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik

Was wird nicht gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken
  • Erneuerbare Energien-Anlagen, die überwiegend zur Netzeinspeisung dienen
  • Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird