KfW- Bestätigung für Nichtwohngebäude
Wer darf Anträge stellen?
Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel bis zu 2 Mrd. Euro beträgt.
Im Ausnahmefall und mit Zustimmung des BMWi ist auch eine Förderung von Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 4 Mrd. Euro möglich.
Freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Es werden nicht gefördert:
Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
- Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung
- effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Hinweis: aus beihilferechtlichen Gründen können KWK-Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhalten, nur mit einem beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes gefördert werden)
- Gebäudehülle
- Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen
- Prozesskälte und Prozesswärme
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
Was wird nicht gefördert?
- Erwerb von Grundstücken
- Erneuerbare Energien-Anlagen, die überwiegend zur Netzeinspeisung dienen
- Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird