Energieausweis
Der Energieausweis ist Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dabei sollen sowohl der Energieausweis als auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz dabei helfen, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen.
Warum ein Energieausweis?
Seit dem 1. Januar 2009 ist gemäß Energieeinsparverordnung der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht. Der Energieausweis weist die energetische Qualität des Gebäudes aus, erfasst allgemeine Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse der Bewertung zusammen.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, den Energieausweis auf Basis des berechneten Bedarfs (Bedarfsausweis) und auf Basis des Energieverbrauchs vergangener Jahre (Verbrauchsausweis). Wir erstellen nur den für alle Wohngebäude zu empfehlenden Bedarfsausweis, da nur dieser den tatsächlichen Bedarf eines Wohngebäudes korrekt darstellt. Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Abmessungen und bauphysikalischen Eigenschaften der Außenbauteile sowie der Anlagentechnik des Gebäudes berechnet.
Der Bedarfsausweis ist für bestimmte Gebäude vorgeschrieben.
Wir sind dena-Gütesiegel-zertifiziert, d.h. unsere Energieausweise haben durch Prüfsystem der dena hohen Qualitätsstandard gegenüber Wettbewerber.
Das dena-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise. Die Energieeinsparverordnung lässt beim Energieausweis
großen Spielraum – sowohl bei der Qualifikation der Experten als auch beim Ausstellungsverfahren. Mit den hohen Qualitätsstandards der dena wird sichergestellt, dass der Energieausweis
mit dena-Gütesiegel ein verlässliches Instrument für die Bewertung der energetischen Gebäudequalität ist und bietet einen Einstieg in die Gebäudemodernisierung.