EnEV- Nachweise
Mit Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt am 21. November 2013 trat die neue EnEV 2014 am 01. Mai 2014 in Kraft. Die Novellierung bringt dabei eine Reihe wichtiger Änderungen.
So müssen ab dem 1. Januar 2016 Neubauten höhere energetische Anforderungen erfüllen. Das Kernelement ist dabei der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf. Dieser wird dabei um 25 Prozent gesenkt. Diese verlangten Neubaustandards sind ein Schritt bis hin zum Niedrigenergiegebäude. So gilt nach dem Europarecht, das ab 2021 alle Neubauten als Niedrigenergiegebäude geplant und errichtet werden müssen. So wurden bei der EU-Parlamentssitzung in Brüssel seitens der Parlamentarier Energieeinsparungen von 40 % bis zum Jahre 2030 gefordert.