Fördermittel

Wir unterstützen Sie bei allen Förderanträgen und erstellen Ihnen im Anschluss an die Energieberatung alle entsprechenden Unterlagen und Bestätigungen.

Die Bestätigung für den KfW-Kreditantrag hat zum Ziel, den Zustand des Gebäudes vor und nach der Modernisierung zu dokumentieren. Dazu ist eine detaillierte Begutachtung des Gebäudes durch einen staatlich anerkannten Energieberater erforderlich. Basierend auf dieser Energieberatung kann der Hauseigentümer den Antrag einreichen, den die KfW zur Bereitstellung von Fördermitteln für eine energetische Modernisierung benötigt.

KfW-Fördermittel

Wohngebäude Sanieren:

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Programm-Nummer 430

Wohngebäude Sanieren:

Energieeffizient Sanieren -Kredit

Programm-Nummer 151/152


Wohngebäude Bauen

Energieeffizient Bauen- Kredit

Programm-Nummer 153

Wohngebäude Kaufen:

Kredit

Programm-Nummer 124