- Energieeinsparung und Schadensvermeidung
- bessere Annäherung an die Realität als pauschale Werte
- Nachweis für Förderanträge, da die pauschalen Wärmebrückenzuschläge nach EnEV erfahrungsgemäß zu ungünstig angesetzt sind, d. h. die höheren KfW-Förderstufen (KfW 70, 55, 40) können mit ihnen kaum erzielt werden. Eine detaillierte Wärmebrückenberechnung kann z.B. darüber entscheiden, ob ein Niedrigenergiehaus in die Förderungs-Kategorie "KfW-Effizienzhaus 70" oder "KfW-Effizienzhaus 55" fällt.
- bei der Passivhaus-Planung ist die Wärmebrückenberechnung Pflicht.
- einzelne Schwachstellen können nicht durch verstärkte Dämm-Maßnahmen an anderer Stelle kompensiert werden.