Energieberatung Gewerbe

Ziele und Vorteile der Energieberatung

Energieberatung lohnt sich. Denn eine Energieberatung hilft Ihnen dabei, Ihre

Energiekosten zu senken. Ohne großen Aufwand erhalten Sie einen guten Überblick

über den Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen. Der Energieberater erarbeitet

Vorschläge für Maßnahmen, mit denen Sie die Effizienz Ihrer Produktion erhöhen

und den Energieverbrauch verringern können.

Einsparpotentiale
Quelle dena

Phase 1: Initialberatung

Im Fokus der Initialberatung steht die Analyse des Istzustands in Ihrem Unternehmen. Diese kann alle Energieanwendungen Ihres Unternehmens

umfassen oder sich auf einzelne ausgesuchte Bereiche konzentrieren. Im Rahmen der Analyse werden die aktuellen Energieverbräuche und -kosten erfasst und dokumentiert. Anhand dieser Daten kann der Energieberater abschätzen, bei welchen Prozessen ein hohes Einsparpotenzial zu erwarten ist und sich weitere Untersuchungen lohnen. Zum Abschluss der Initialberatung kann Ihnen der Energieberater bereits Hinweise auf schnell umsetzbare Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch und -kosten geben

Phase 2: Detailberatung

Die Detailberatung konzentriert sich auf die umfassende Analyse ausgewählter Prozesse und die Erarbeitung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen.

Sie erfolgt oftmals im Anschluss an die Initialberatung, kann aber auch unabhängig davon durchgeführt werden, insbesondere wenn bereits eine Istanalyse für das Unternehmen vorliegt. In dem vom Energieberater als Ergebnis erarbeiteten Energie einsparkonzept werden konkrete Empfehlungen für Energieeffizienzmaßnahmen und deren Priorisierung ausgesprochen sowie Vorschläge zur Finanzierung und Förderung vorgelegt

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Zuschüsse von der KfW

Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent des vereinbarten
Tages honorars (maximal 640 Euro pro Beratungstag und 1.280 Euro insgesamt).

 

Unternehmen erhalten für eine bis zu zehntägige Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent des förderfähigen tageshonorars (maximal 480 Euro pro Tag und 4.800 Euro insgesamt).


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