KfW- Bestätigung für Wohngebäude

Können Sie einen Antrag stellen?

Grundsätzlich können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie die Investitionsmaßnahmen an selbst genutzt, oder vermieteten Wohngebäuden, sowie Eigentumswohnungen durchführen.

Beim Ersterwerb einer neu sanierten Immobilie kann ein Kreditantrag gestellt werdem. wenn die Baabnahme nicht älter ist als 12 Monate und der Bauträger/ Verkäufer für dieses Investitionsobjekt noch keine Förderung erhalten hat.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften besteht sogar die Möglichkeit der gesamtheitlichen Antragsstellung für das Wohngebäude mit all seinen Eigentümern.

Welche Förderung kann Ihnen zustehen?

Maßgeblich zur Förderung gild der Zeitpunkt des Bauantrags bzw. der Bauanzeige des Ursprungsgebäudes.

Dabei können auch Eigenleistungen geltlich gemacht werden, insofern die Voraussetzung für die Förderung von Arbeitsleistungen eingehalten wird. Eine Förderung besteht nur dann, wenn die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt worden sind.

Auch bei Nutzungsänderung, wie einem Aus- und Umbau Ihres Heimes sind Förderungen über die KfW möglich. Gerne beraten wir Sie, was Ihnen zustehen könnte.

Zum welchen Zeitpunkt muss der Antrag vorliegen?

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Dabei unterstützen wir Sie natürlich!

Nach der Antragstellung kannd er Bauherr auf eigenes Risiko mit dem Investitionsvorhaben beginnen. Der Kreditantrag muss spätestens drei Monate nach Vorhabensbeginn bei der KfW gestellt werden. Sind bei Antragseingang mehr als drei Monate vergangen, sind nur in wesentlichen Teilen noch nicht realisierte Vorhaben förderfähig.